Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGBs
1. Vertragsbeginn und Laufzeit
Die Mitgliedschaft bei High Five Fitness AG (High Five) beginnt am aufgeführten Datum und wird für die Dauer, wie im Vertrag festgelegt, fest abgeschlossen. Die Mitgliedschaft erneuert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, falls sie nicht mindestens 3 Monate vor Vertragsablauf schriftlich mit eingeschriebenem Brief an Domizil von High Five gekündigt wird. Ein Wechsel des Wohnortes des Mitgliedes begründet kein Kündigungsrecht.
2. Termin Vereinbarung
Ein Termin z.B. Personaltraining, EMS, oder Massagen (Aufzählung nicht abschliessend) gilt als versäumt, wenn das Mitglied nicht zum abgemachten Termin erscheint oder sich nicht mindestens 24 Stunden vorher abgemeldet hat. Im Verhinderungsfall, bei Terminabsagen meldet sich das Mitglied mindestens 24 Stunden im Voraus ansonsten wird die Leistung vollumfänglich verrechnet.
3. Aufklärung der Mitgliedschaft
Das Mitglied wurde umfassend aufgeklärt, welche Leistungen Personaltraining, Mitgliedschaften, EMS oder Massagen (Aufzählung nicht abschliessend) beinhalten. Wie zum Beispiel die Zeitdauer der jeweiligen Trainingseinheit, Terminabsage etc.
4. Zahlung
Der Totalbetrag ist jeweils im Voraus zur Zahlung fällig und kann Bar, mittels LSV, Maestro, Post Card oder Kreditkarte (Kreditkarte 5% Aufpreis) bezahlt werden.
5. Rechte des Mitgliedes
Mit Abschluss dieses Vertrages erwirbt das Mitglied das Recht für die vereinbarte Vertragsdauer die Einrichtungen während den offiziellen, am Eingang ausgeschilderten Öffnungszeiten zu nutzen. Das Mitglied erhält eine persönliche Einführung, einen persönlichen Trainingsplan sowie eine Körperanalyse. Minderjährige Mitglieder müssen das Einverständnis der Erziehungsberechtigten einholen. Ein Timestop für Unfall, Krankheit und längere Abwesenheiten (Aufzählung nicht abschliessend) und der daraus folgenden Trainingsunfähigkeit ist bei Vorweisung einer Bestätigung / Zeugnis möglich, wobei kein Anspruch darauf besteht. Eine Rückerstattung wird vollumfänglich ausgeschlossen. Der administrative Aufwand beträgt CHF 40.—/Monat, ausser bei Arztzeugnis und Militärdienst. Der Timestop beginnt mit der Anzeige und endet bei Wiedererlangung der Trainingsfähigkeit.
6. Plichten des Mitgliedes
Das Mitglied verpflichtet sich, die Räumlichkeiten und deren Einrichtungen und Trainingsgegenstände sorgfältig und nur nach Anweisung des Trainers / Instruktors zu benutzen. Etwaige Schäden sind sofort zu melden. Das Mitglied hat sich an die Hausordnung zu halten und den Instruktionen des Personals unbedingt Folge zu leisten. Es haftet für sämtliche von ihm verursachten Schäden. Das Mitglied muss sich bei jedem Besuch mit seinem persönlichen Mitgliederausweis (Chip) am Empfang ausweisen. Bei Nichtvorweisen des Mitgliederausweises ist das Personal berechtigt, den Zutritt zu verweigern. Stört ein Mitglied den ordnungsgemässen Betrieb, oder verletzt sonstige Vertragliche Pflichten, so ist das Personal zur Wegweisung berechtigt. Ein Hausverbot gemäss Ziff. 12 bleibt vorbehalten.
7. Übertragbarkeit der Leistungen
Die Mitgliedschaft bei High Five ist persönlich. Sie kann aber vom Kunden ein einziges Mal an eine andere Person übertragen werden. High Five behält sich vor, die Übertragung im Ausnahmefall auszuschliessen. Als administrativer Aufwand für die Datenumschreibung verrechnet High Five CHF 250.-. Dies beinhaltet eine persönliche Einführung (PT Personal Training 180.-.), einen persönlichen Trainingsplan sowie eine umfassende Körperanalyse. Bei Verlust des Chips beträgt die Gebühr für einen Ersatz CHF 40.-.
8. Leistungsanspruch
Das Mitglied hat keinen Anspruch auf eine Preisreduktion oder Rückerstattung eines Teils oder des gesamten Preises bei Nichtinanspruchnahme der Leistungen, wie z.B. Personaltraining, EMS, eGym oder Massagen (Aufzählung nicht abschliessend). Ebenfalls keinen Anspruch auf Rückerstattung auf das Guthaben, welches auf dem persönlichen Badge aufgeladen wurde. Die vertraglich vereinbarten Beträge sind gemäss Vereinbarung zu entrichten. Das Mitglied hat keinen Anspruch auf Schadenersatz, Preisreduktion, Ersatzlektionen usw. (Aufzählung nicht abschliessend), wenn High Five aus unverschuldeten Gründen, wie höhere Gewalt, Sanierungen usw., seine Leistungen nicht erbringen kann. High Five ist berechtigt bei Kursangeboten die Teilnehmerzahl der Kurse zu beschränken, wenn dies aus organisatorischen und/oder räumlichen Gegebenheiten angezeigt ist.
High Five behält sich vor, während der Sommerzeit, sowie an Weihnachten die Anzahl der Gruppenkurse zu reduzieren. High Five kann zudem bei grosser Nachfrage zu einzelnen Kursen eine Voranmeldung des Mitglieds verlangen. Entsprechende Bekanntmachungen werden am Empfang ausgeschildert.
9. Gesundheitsattest
Das Mitglied bestätigt mit seiner Unterschrift, dass es gesund und sporttauglich ist, um das entsprechende Training auszuführen. Im Zweifelsfalle hat das Mitglied einen Arzt zu konsultieren. High Five kann bei berechtigten Zweifeln ein ärztliches Attest verlangen. Das Training erfolgt auf eigene Gefahr und High Five lehnt jegliche Haftung infolge fehlender Tauglichkeit und Gesundheit ab.
10. Haftung
Die Benutzung aller Einrichtungen, Inanspruchnahme von Dienstleistungen usw. (Aufzählung nicht abschliessend) erfolgt auf eigene Gefahr. Für Schäden infolge eines Unfalls, einer Verletzung oder einer Krankheit oder aus anderen Gründen ist jegliche Haftung von High Five im Rahmen des rechtlich Zulässigen ausgeschlossen. Mit seiner Unterschrift bestätigt das Mitglied eine Unfallversicherung abgeschlossen zu haben. Das Mitglied ist gehalten, die mitgebrachte Kleidung und Wertgegenstände etc. in den Garderobenschränken einzuschliessen. High Five lehnt jede Haftung bei Diebstahl, Verlust von liegengelassenen Gegenständen usw. Vollumfänglich ab.
11. Zahlungskonditionen
Der vereinbarte Mitgliederbeitrag gilt für die auf dem Vertrag vermerkte Laufzeit des Vertrages und ist im Voraus zur Zahlung fällig. Bei verspäteter Zahlung ist High Five berechtigt, eine Mahngebühr von CHF 20.- zusätzlich in Rechnung zu stellen.
12. Zuwiderhandlungen
Grobe oder wiederholte Verstösse gegen die AGB‘s, Betriebsordnungen und Nutzungsreglemente etc. können das Aussprechen eines Hausverbots zur Folge haben. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mitgliedschaftsbeitrages.
13. Salvatorische Klausel, Gerichtsstand
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise ungültig werden oder sich als nicht dursetzbar erweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages unangetastet. In diesem Fall vereinbaren die beiden Parteien den Vertrag den Gegebenheiten anzupassen und unwirksame Bestimmungen durch andere Bestimmungen zu ersetzen, die dem Sinn der Bestimmungen in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommen.
Als Gerichtsstand über die Gültigkeit dieses Vertrages sowie für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag vereinbaren die Parteien die alleinige Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte von Bülach.
14. Schlussbestimmungen
Allfällige Änderungen und Ergänzungen des vorliegenden Vertrages sind nur in Schriftform gültig.
High Five Fitness AG
Richtiring 28
8304 Wallisellen
044/577 44 55
hello@highfive-fitness.ch
Ausgabe vom 27. Juli 2020